Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) setzt neue Maßstäbe für den Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß im deutschen Gebäudesektor mit dem Ziel, bis zum Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern soll schrittweise beendet werden. Das GEG legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest und fasst mehrere bisherige Gesetze zusammen bzw. ersetzt sie. Darunter fallen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Der verabschiedete Gesetzentwurf betrifft bis auf wenige Ausnahmen alle Neubauten und Bestandsgebäude, die beheizt oder gekühlt werden und gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für öffentliche Gebäude.
Auf Eigentümer:innen kommen damit zahlreiche Neuerungen zu:
- Heizsysteme in Neubauten müssen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden.
- Ab 2025 sind erweiterte Mindeststandards für die Gebäudeautomation in gewerblich genutzten Gebäuden verpflichtend.
- Das GEG bietet eine Fördermöglichkeit für den Heizungstausch und erlaubt die Umlage bestimmter Kosten auf Mieter:innen.
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