Um die Ziele des europäischen Green Deals zu erreichen, hat die EU einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums auf den Weg gebracht. Die Offenlegungsverordnung (SFDR) erleichtert die Investitionen in nachhaltige Projekte, indem sie klare Kriterien enthält, durch die der Beitrag der Projekte zur Erreichung der Klimaziele bestimmt wird. Die Basis ist die Taxonomieverordnung, die wiederum das Herzstück des europäischen Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltige Wachstums (SFAP) ist. Nicht nur Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Investitionen wirklich nachhaltig sind. Auch für Gebäudebetreiber:innen bedeutet die Verordnung weitere regulatorische Herausforderungen. Die Umsetzung von Transparenzpflichten und Nachhaltigkeitsstandards betrifft dabei nicht nur den Erwerb und das Eigentum von Neubauten, sondern auch die Renovierung von Bestandsgebäuden sowie bestimmte Modernisierungsmaßnahmen. Die Taxonomie-Verordnung hat bislang noch keinen Verbindlichkeitscharakter und legt noch nicht fest, wie viele konforme Gebäude ein Fonds enthalten sollte, um insgesamt als nachhaltig zu gelten. Der Zeitplan zur Umsetzung der Regularien und der Nachweispflicht ist jedoch eng getaktet und kann in den kommenden Jahren weitere Neuerungen bereithalten.