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Pariser Klimaschutzabkommen

Pariser Klimaschutzabkommen

Das Pariser Klimaschutzabkommen, offiziell auch „Übereinkommen von Paris“ genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in der französischen Hauptstadt beschlossen wurde. Mit dem Übereinkommen haben sich 195 Staaten verpflichtet, den Klimawandel einzudämmen. Das Abkommen legt fest, dass der weltweite Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius, in jedem Fall aber auf deutlich unter zwei Grad Celsius beschränkt werden soll. Die CO2-Emissionen sollen gesenkt und die Finanzmittel im Einklang mit den Klimaschutzzielen gelenkt werden, um durch Dekarbonisierung Treibhausgas-Neutralität zu erreichen. Ein weiterer Aspekts des völkerrechtlichen Vertrags ist die Erreichung von erhöhter Anpassungsfähigkeit betroffener Länder an ein verändertes Klima. Entwicklungsländer werden finanziell und durch Wissens- sowie Technologietransfer bei der Erreichung der Ziele unterstützt. Über Fortschritte und Entwicklungen müssen alle Staaten regelmäßig berichten. Zur Umsetzung des Abkommens wurde der europäische „Green Deal“ beschlossen und in Deutschland wiederum das Klimaschutzgesetz.Die Transparenzanforderungen des Abkommens sehen vor, dass Länder auch den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden berichten, um Verbesserungspotenziale im Gebäudesektor zu identifizieren. Zudem werden durch das Abkommen Forschung und Entwicklung gefördert, was auch im Bereich der Gebäudeautomation langfristig große Auswirkungen haben wird. Technologien für energieeffiziente Gebäude sind eine wichtige Grundlage für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Die Dekarbonisierung von Gebäuden trägt zudem immens zu deren Wertstabilität bei.

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