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Nutzerstrom
Nutzerstrom bezeichnet den Stromverbrauch, den Mieter oder Bewohner direkt für ihre eigenen Geräte und Aktivitäten nutzen, beispielsweise für Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik oder Büro- und Kommunikationsgeräte.
Im Gegensatz zum Allgemeinstrom (z.B. Beleuchtung im Treppenhaus, Aufzug) und dem Strom für die technische Gebäudeausrüstung (z.B. Heizung, Lüftung, Klimatisierung) zählt Nutzerstrom nicht zum technischen Strombedarf des Gebäudes und lässt sich nicht über die Bewertung der gebäudetechnischen Anlagen erfassen.
Gut zu wissen: Nutzerstrom beschreibt die Verbrauchsart, nicht die Bezugsquelle. Er kann sowohl als konventioneller Netzstrom als auch als lokal erzeugter Mieterstrom (z.B. aus Photovoltaik) bezogen werden.
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