June 28, 2024
Die Messung des Energieverbrauchs in Gebäuden ist mehr als nur ein technischer Prozess - sie bildet die Grundlage für eine Vielzahl innovativer Geschäftsmodelle und für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an das Energiemanagement eines Gebäudes. Mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende", das 2023 in Kraft getreten ist, will die Bundesregierung daher den Einbau intelligenter Messsysteme - sogenannter „Smart Meter“ - unbürokratisch vorantreiben, um genauere Informationen über den Stromverbrauch zu erhalten und die Potenziale einer digitalen Zählerinfrastruktur noch besser auszuschöpfen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Smart Meter Rollout zusammengestellt und erläutern, warum die neuen Messsysteme in Kombination mit geeigneten Cloud-Lösungen die Grundvoraussetzung für einen energie- und kosteneffizienten Gebäudebetrieb sind.
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, auch „Smart Meter Gesetz“ genannt, regelt die schrittweise Einführung von intelligenten Zählern im Gebäude. Kern des Regelwerks ist die Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Es legt fest, wie und bis wann die bisherigen analogen Stromzähler durch intelligente Messsysteme oder moderne Messeinrichtungen ersetzt werden sollen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit durch die entsprechenden Produktkomponenten werden im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) laufend überprüft. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz alle Stromversorger, ab 2025 dynamische Tarife anzubieten. Dadurch können Kund:innen ihren Verbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung aus erneuerbaren Energien verlagern oder sogar von negativen Strompreisen profitieren.
Smart Meter, auch „intelligente Messsysteme“ (iMSys) genannt, unterscheiden sich grundlegend von herkömmlichen analogen und einfachen digitalen Stromzählern. Analoge Stromzähler (sog. Ferraris-Zähler) arbeiten mechanisch und erfassen den Stromverbrauch über eine Drehscheibe. Zertifizierte digitale Stromzähler, auch „moderne Messeinrichtungen“ (mME) genannt, erfassen den Stromverbrauch dagegen elektronisch. Smart Meter bestehen aus einer solchen modernen Messeinrichtung, ergänzt um eine Kommunikationseinheit - das „Smart Meter Gateway“. Sie erfassen die Verbrauchs- und Einspeisedaten (z.B. von PV-Anlagen) im 15-Minuten-Takt und übermitteln sie mit Hilfe des Smart Meter Gateway an den Messstellenbetreiber.
Auf einen Blick
Durch den gesetzlichen Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. 80 Prozent EE-Anteil bis 2030) und die zunehmende Kopplung der Verbrauchssektoren, insbesondere in den Bereichen Mobilität und Wärme, wird die Stromerzeugung dezentraler und volatiler. Damit steigen auch die Anforderungen an die Digitalisierung des Netzbetriebs. Erzeugung und Verbrauch müssen intelligent aufeinander abgestimmt werden. Im Kontext von Demand Side Management können die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten aus dem Smart Meter analysiert und optimale Zeitfenster für Strombezug und -einspeisung identifiziert werden. Verbraucher:innen profitieren dabei nicht nur von dynamischen Stromtarifen, sondern können den selbst erzeugten Strom auch gewinnbringend am Energiemarkt weiter verkaufen. Als zentrale Datendrehscheibe im intelligenten Stromnetz („Smart Grid“) leisten Smart Meter damit einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende.
Mit geeigneten Cloud-Lösungen können die Messdaten zudem zentral erfasst und für die digitale Optimierung es technischen Gebäudebetriebs zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude weiterverwendet werden, etwa durch automatisierte Handlungsempfehlungen oder eine KI-basierte, vorausschauende Regelung unter Einbeziehung externer Daten wie z.B. Wetterprognosen. Teure Nachzahlungen durch unerkannte „Stromfresser“ sowie defekte oder schlecht aufeinander abgestimmte Anlagen gehören damit der Vergangenheit an. Neben einer vereinfachten und transparenteren Abrechnung des Stromverbrauchs sind die Daten aus dem Smart Meter außerdem eine wichtige Grundlage für das ESG-Reporting. Zum Beispiel, um die Wirkung von Einsparmaßnahmen zu vergleichen und zu dokumentieren.
Der gesetzliche Rollout-Fahrplan für Smart Meter ist gestaffelt und richtet sich nach dem Verbrauch und der Leistung der installierten Erzeugungsanlagen. Ab 2025 sind alle Gebäude mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch zwischen 6 000 kWh und 100 000 kWh sowie Anlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung ausstattungspflichtig. Bis Ende 2030 müssen mindestens 95 Prozent dieser Gebäude mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Gebäude mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100 000 kWh oder Großanlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung erhalten eine längere Übergangsfrist. Sie müssen spätestens ab 2028 schrittweise nachgerüstet werden – und zwar bis Ende 2030. Für Gebäude mit einem Jahresverbrauch unter 6 000 kWh und Kleinanlagen mit einer Leistung von 1 bis 7 kW bleibt der Einbau eines Smart Meters freiwillig. Sie müssen aber bis spätestens 2032 mindestens eine moderne Messeinrichtung einbauen. Da es sich bei dem gesetzlichen Fahrplan um einen „agilen Rollout“ handelt, steht es den Messstellenbetreibern jedoch frei, schon früher ein intelligentes Messsystem zu installieren. Ab 2023 bzw. 2025 können Verbraucher:innen den Einbau auch vorzeitig verlangen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss diesem Wunsch innerhalb einer vorgegebenen Frist nachkommen.
Die Kosten für die Installation und den Betrieb intelligenter Messsysteme tragen die Verbraucher:innen bzw. die Erzeuger:innen. Sie variieren je nach den spezifischen Gegebenheiten im Gebäude und dem jeweiligen Stromverbrauch, und unterliegen bestimmten Preisobergrenzen. Beispiel: Für Haushalte und Gewerbe mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6 000 und 10 000 kWh liegt die maximale Preisobergrenze bei 100 Euro pro Jahr. In höheren Verbrauchsklassen steigen die Kosten entsprechend. Entscheidet der grundzuständige Messstellenbetreiber auch in Verbrauchsgruppen mit geringerem Jahresverbrauch, also unterhalb der Einbaupflichtgrenze, für den Einsatzintelligenter Messsysteme, liegen die Kosten bei 20 Euro pro Jahr. Die Preisobergrenzen für die im Gesetz definierten Standardleistungen sind vom Messstellenbetreiber zwingend einzuhalten.
Die erfassten Verbrauchsdaten und Einspeiseinformationen werden täglich vom Messstellenbetreiber über das Smart Meter Gateway an die berechtigten Marktteilnehmer versendet. Der Netzbetreiber nutzt die Daten, um netzstabilisierende Maßnahmen zu prognostizieren bzw. einzuleiten und seine Netzausbaumaßnahmen zu begründen. Stromlieferanten und Direktvermarkter nutzen die Daten zur Verbesserung ihrer Beschaffungs- bzw. Erzeugungsprognosen. Ist man sowohl Erzeuger als auch Lieferant, dienen die Daten zur Kraftwerkseinsatzplanung und zur Optimierung der eigenen Energiehandelsaktivitäten. Individuell beauftragte Dienstleistungsunternehmen wiederum nutzen die Informationen, um ihre Kund:innen im Hinblick auf die oben beschriebenen Maßnahmen zur Optimierung des Verbrauchs zu beraten.
Als Softwareanbieter und Servicepartner treiben wir die ganzheitliche Betriebsoptimierung auf Basis von Smart-Meter-Daten und weiteren Informationen aus dem Gebäude aktiv voran:
Partnerschaften und Empfehlungen: Auf Wunsch unterstützt unser Partnernetzwerk bereits in der Planungsphase bei der Entwicklung maßgeschneiderter Zählerkonzepte. Unser Netzwerk rund um die digitale und effiziente Immobilie umfasst eine große Auswahl an zuverlässigen Hardware-Anbietern, die das gesamte Spektrum von der Erstellung des Zählerkonzepts bis hin zur späteren Installation und dem Betrieb der Zähler abdecken.
Datenverfügbarkeit und-integration: Über offene Schnittstellen sowie minimalinvasive Retrofit-Maßnahmen ermöglicht aedifion anschließend an die Planungsphase die nahtlose Integration von Informationen aus unterschiedlichen Quellen in die Cloud und auf Wunsch auch zu anderen an der Betriebsoptimierung beteiligten Dienstleistern. Unsere Cloud-Plattform ist flexibel und ermöglicht über offene Schnittstellen die Zusammenarbeit aller relevanten Anbieter und Lösungen. Dazu gehören nicht nur die Daten aus dem Smart Meter, sondern auch alle anderen an die Gebäudeautomation angeschlossenen Geräte, wie z.B. analoge Zähler oder nicht invasive Stromzähler (Wandlerzähler). Bereits vorhandene M-Bus-Zähler, die nicht (mehr) von einem Messstellenbetreiber betrieben werden, können über ein einfach zu installierendes Gateway ausgelesen und zentral in der Cloud erfasst werden. Externe Daten, wie die des Messstellenbetreibers selbst, werden über Standardschnittstellen wie MSCONS oder eine maßgeschneiderte API-Integration in die Cloud integriert und können dort ebenfalls zur Optimierung des Gebäudebetriebs genutzt werden.
Datenbasierte Betriebsoptimierung: Auf Basis der gesammelten Daten sorgen wir für eine effiziente Betriebsoptimierung im gesamten Gebäude. Unsere KI-Lösung analysiert die Informationen aus Smart Metern und anderen Quellen, und optimiert den Gebäudebetrieb ganzheitlich durch gezielte Handlungsempfehlungen und autonome, vorausschauende Regelung. Über spezielle Dashboards können die vom Smart Meter erfassten Verbrauchsdaten zudem anschaulich aufbereitet und visualisiert werden. Das schafft Transparenz gegenüber den Nutzer:innen und erleichtert die Berichterstattung im Rahmen von ESG-Reporting.
Nutzen Sie mit uns die Vorteile von Smart Metering und starten Sie in eine effiziente und nachhaltige Zukunft!
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre indivduellen Anforderungen und zeigen Ihnen, was wir mit unseren Bundles aus KI-basierten Cloud-Lösungen und Service-Paketen für Sie tun können.
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