Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt. Mehr Infos

Cookies verwalten

April 4, 2024

TÜV Rheinland zertifiziert aedifion-Lösung zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes

blog image

Seit Januar 2024 sind die Änderungen des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Die Neuerungen sind umfangreich. Denn neben der viel diskutierten Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien rückt das GEG mit § 71a nun endlich auch die Gebäudeautomation als Hebel für einen energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb von Nichtwohngebäuden in den Fokus. Als führender Anbieter von Softwarelösungen zur Optimierung des technischen Gebäudebetriebs in Deutschland hat aedifion die Konformität seiner Lösung mit den gesetzlichen Anforderungen nun erfolgreich vom TÜV Rheinland zertifizieren lassen.

Die gesetzlichen Anforderungen im Überblick

Laut § 71a Abs. 1 GEG muss ein bestehendes Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung sowie einer digitalen Energieüberwachungstechnik nach Maßgabe des § 71a Abs. 2 GEG ausgerüstet werden. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

  • Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme
  • Datenzugriff über gängige, frei konfigurierbare Schnittstellen, so dass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können
  • Möglichkeit, Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufzustellen  
  • Erkennen von Effizienzverlusten gebäudetechnischer Systeme
  • Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen an die für das gebäudetechnische Management zuständige Person

Zusätzlich ist eine für das Gebäude-Energiemanagement zuständige Person oder ein Unternehmen zu benennen oder zu beauftragen, um in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess die Potenziale für einen energetisch optimierten Gebäudebetrieb zu analysieren und zu heben. Ist ein gewisser Mindestautomatisierungsgrad in einem bestehenden Nichtwohngebäude bereits vorhanden, muss laut § 71a Abs. 4 GEG bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 die technologie-, geräte- und herstellerunabhängige Kommunikation zwischen miteinander vernetzten gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes sichergestellt sein. Die gesetzlichen Anforderungen im Detail gibt es zu lesen in unserem Blogbeitrag: „Das Gebäudeenergiegesetz – Welche Maßnahmen für Nichtwohngebäude jetzt Pflicht sind“.    

TÜV-zertifizierte Lösung für einen GEG-konformen Anlagenbetrieb von Bestandsgebäuden

Als BAFA-gelistete Energiemanagementsoftware bietet aedifion mit dem Optimization Bundle eine skalierbare und wirtschaftliche Lösung für den effizienten Anlagenbetrieb nach § 71a Abs. 1, 2 und 4 GEG. Das wurde nun auch vom TÜV Rheinland unabhängig bestätigt. Basierend auf der Dokumentation, Angebots- und Ausschreibungstexten, sowie Beispielanwendungsfällen der Cloud-Plattform haben die Gutachter:innen die Leistungen des Optimization Bundle hinsichtlich Plausibilität, Methodik und Funktionalität geprüft und den Anforderungen des § 71a Abs. 1, 2 und 4 GEG gegenübergestellt. Das Prüfprotokoll sowie alle evaluierten Komponenten der Softwarelösung sind im entsprechenden Gutachten nachzulesen. Der Zertifizierungsnachweis unserer Softwarelösung ist in der Online-Zertifikatsdatenbank „Certipedia“ des TÜV Rheinland hinterlegt und unter der ID-Nummer 0000086413 öffentlich einsehbar.

Unsere Leistungen

Datenverfügbarkeit und offene Schnittstellen

  • Gängige und frei konfigurierbare Schnittstellen über unsere öffentlich dokumentierte API zur firmen- und herstellerunabhängigen Datenauswertung.
  • Nahtlose Kommunikation aller miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systeme und Anwendungen.
  • Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme.

Automatisierte Handlungsempfehlungen

  • Aufstellung von Anforderungswerten in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden.
  • KI-basierte Analyse und Echtzeit-Erkennung von Effizienzverlusten sämtlicher gebäudetechnischer Systeme.
  • Datenbasierte Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  • Status- und Alarmmanagement-Funktion für das gebäudetechnische Betreiberteam per Web, E-Mail oder Instant Messenger.

KontinuierlicherVerbesserungsprozess

  • Full-Service-Paket: Umfassender Support bei der Digitalisierung und Effizienzsteigerung des Anlagenbetriebs.
  • Kontinuierliche Begleitung und Prüfung der empfohlenen Optimierungsmaßnahmen für einen dauerhaft energetisch optimierten Gebäudebetrieb.
  • Regelmäßige Aufbereitung, Bewertung und Priorisierung der erzielten Einsparungen im Gebäude.

Zusätzlich zu den Anforderungen des GEG sorgen für eine autonome, selbstlernende Regelung des Anlagenbetriebs, z.B. auf Basis von Wetterprognosen und Raumnutzung. Das entlastet nicht nur die Betreiberteams, sondern sorgt auch für einen optimalen Raumluftkomfort im Gebäude und steigert die Energieeffizienz um ein Vielfaches. Bis zu 40 % Energie-, Kosten- und CO2-Einsparungen sind mit dem Einsatz des Optimization Bundle insgesamt möglich.  

Moderne Gebäude verfügen in der Regel bereits über digitale Kommunikationsschnittstellen, so dass unsere Cloud-Plattform einfach per Plug-and-Play in die Gebäudeleittechnik integriert werden kann. Die Lizenzkosten für die Nutzung der Software-Lösung können auf die Mietparteien umgelegt werden, so dass durch den Einsatz im laufenden Betrieb keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sollte aufgrund analoger Schnittstellen oder herstellerspezifischer Systeme eine Hardware-Nachrüstung erforderlich sein, ist mit zusätzlichen, aber planbaren Kosten zu rechnen. In diesem Fall erstellen wir einen individuellen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmenplan zur digitalen Ertüchtigung und begleiten in Zusammenarbeit mit unserem Partnernetzwerk die Umsetzung im Gebäude.  

Bei Neubauten unterstützen wir außerdem umfassend durch objektbezogene Planungsbegleitung und Einregulierung der gebäudetechnischen Anlagen im Rahmen des technischen Inbetriebnahmemanagements und unserer Dienstleistungen zum technischen Monitoring. Auf Basis von Soll-Ist-Vergleichen überprüfen wir die Funktionsfähigkeit der für einen nachhaltigen Betrieb relevanten Gewerke und geben gezielte Verbesserungsempfehlungen zur Herstellung offener Kommunikationsschnittstellen.  

Energieeffizienter Anlagenbetrieb ist kein „Closed Job“  

Jetzt handeln lohnt sich! Denn wer seine Gebäude nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachrüstet, begeht nach § 108 GEG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Doch auch unabhängig davon empfehlen wir Eigentümer:innen und Betreiber:innen, bei der digitalen Ertüchtigung ihrer technischen Gebäudeausrüstung nicht die Füße still zu halten. Indem Eigentümer:innen und Betreiber:innen frühzeitig in die Digitalisierung ihrer Gebäudetechnik investieren, können sie nicht nur ihre Betriebskosten senken, sondern schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen für das Nachhaltigkeits-Reporting und machen ihre Gebäude für Mieter:innen und Investor:innen attraktiver.  

Auf EU-Ebene ist bereits absehbar, dass sich die Anforderungen an Gebäudeautomation, Energiemanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter verschärfen werden. So sieht die erst kürzlich verabschiedete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) eine Ausweitung der beschriebenen Nachrüstpflicht auf Anlagen ab 70 Kilowatt Nennleistung vor. Die überarbeitete Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden. Somit ist in naher Zukunft mit einer weiteren Novellierung des GEG zu rechnen. Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom 6. Januar 2023 muss sich die Immobilienwirtschaft zudem auf eine umfassende Ausweitung der Berichterstattungspflichten einstellen. In unserem Regulatorik-Überblick informieren wir regelmäßig über alle relevanten Neuerungen.

Sprechen Sie uns an! Gemeinsam machen wir den Anlagenbetrieb Ihrer Gebäude GEG-konform!

blog image